· die Netzentgeltgenehmigungsverfahren der Bundesnetz- agentur sowie · die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen. In diesem Rahmen haben wir auch eingehend Themen des von der Bundeskanzlerin initiierten Energiegipfels zu Fragen des zukünftigen Energiemixes besprochen. Wirtschaftliche Lage und Mittelfristplanung Ausführlich erörterten wir die wirtschaftliche Lage der Kon- zerngesellschaften vor dem Hintergrund der Entwicklung auf den europäischen und internationalen Energiemärkten, über die uns der Vorstand kontinuierlich informiert hat. Wir berieten außerdem eingehend die Mittelfristplanung des Konzerns für die Jahre 2008 bis 2010 einschließlich der geplan- ten Investitionen und den zentralen Themen der konzern- weiten Personalarbeit. Der Vorstand unterrichtete uns darüber hinaus, in welchem Umfang derivative Finanzinstrumente eingesetzt wurden. Corporate Governance Auch die Weiterentwicklung der Corporate Governance bei E.ON haben wir regelmäßig behandelt. Wir haben überprüft, dass die Corporate-Governance-Grundsätze gemäß der am 13. Dezember 2006 abgegebenen Entsprechenserklärung im Geschäftsjahr 2007 von der E.ON AG eingehalten wurden. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz ist im Internet unter www.eon.com veröffentlicht. Sitzungen der Ausschüsse Das Präsidium des Aufsichtsrats hat sich in vier Sitzungen intensiv mit Berichten des Vorstands befasst. Insbesondere wurden in diesem Gremium die Sitzungen des Aufsichtsrats der E.ON AG vorbereitet. Darüber hinaus hat das Präsidium Vorstandsangelegenheiten ­ wie zum Beispiel die Bestellung von Herrn Dr. Teyssen zum stellvertretenden Vorsitzenden der E.ON AG und die Regelungen über die Vorstandsbezüge ­ diskutiert und beschlossen. In zwei gemeinsamen Sitzungen mit dem Finanz- und Investitionsausschuss wurde unter ande- rem das endgültige Angebot für Endesa beraten. Im Finanz- und Investitionsausschuss wurden in sieben Sitzun- gen Berichte des Vorstands behandelt. Schwerpunkte der ausführlichen Berichterstattung waren das Übernahmean- gebot für den spanischen Versorger Endesa, das Aktienrück- kaufprogramm, Gasspeicher- und Windkraftprojekte in Europa und den USA, die Akquisition von Anteilen an norwegischen Gasfeldern und ein Kraftwerksprojekt in Russland. Ferner waren geplante Finanzierungsmaßnahmen, die Übernahme der Anteile von Statkraft an E.ON Sverige und die Mittel- fristplanung Gegenstand intensiver Beratungen. In diesem Zusammenhang wurden in den Sitzungen außerdem die ent- sprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats zu zustimmungs- pflichtigen Geschäften vorbereitet bzw. im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung selbst gefasst. Zwischen den Sitzungen wurden in drei schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse zu Kraftwerksprojekten in Deutschland und Russ- land sowie zu Finanzierungsmaßnahmen herbeigeführt. Der Prüfungsausschuss erörterte in fünf Sitzungen insbeson- dere den Jahresabschluss der E.ON AG und den Konzernab- schluss, die Quartalsabschlüsse, Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Zusammenarbeit mit den Abschlussprüfern. Ferner befasste sich der Ausschuss aus- führlich mit den Regeln für die Genehmigung nicht prüfungs- bezogener Dienstleistungen des Abschlussprüfers, der Ver- sicherungspolitik, dem E.ON-Compliance-System und dem System zur Sicherstellung der Richtigkeit der nach deutschem Recht zu beeidenden Jahres- und Quartalsabschlüsse (soge- nannter Bilanzeid). Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Konzernabschlusses, Gewinnverwen- dungsvorschlag Der Jahresabschluss der E.ON AG zum 31. Dezember 2007 sowie der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprü- fer, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt auch für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt ist. Der vor- liegende IFRS-Konzernabschluss befreit von der Pflicht, einen Konzernabschluss nach deutschem Recht aufzustellen. Ferner prüfte der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem der E.ON AG. Diese Prüfung ergab, dass das System seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden nach Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Sie wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichts- rats ­ jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers ­ ausführ- lich besprochen. 17An unsere Aktionäre Aufsichtsrat Das Jahr 2007 im Überblick Zusammengefasster Lagebericht Weitere Informationen Market Units Corporate Governance Konzernabschluss Tabellen und Erläuterungen

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