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· die Netzentgeltgenehmigungsverfahren der Bundesnetz-
agentur sowie
· die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
beschränkungen.
In diesem Rahmen haben wir auch eingehend Themen des
von der Bundeskanzlerin initiierten Energiegipfels zu Fragen
des zukünftigen Energiemixes besprochen.
Wirtschaftliche Lage und Mittelfristplanung
Ausführlich erörterten wir die wirtschaftliche Lage der Kon-
zerngesellschaften vor dem Hintergrund der Entwicklung
auf den europäischen und internationalen Energiemärkten,
über die uns der Vorstand kontinuierlich informiert hat. Wir
berieten außerdem eingehend die Mittelfristplanung des
Konzerns für die Jahre 2008 bis 2010 einschließlich der geplan-
ten Investitionen und den zentralen Themen der konzern-
weiten Personalarbeit. Der Vorstand unterrichtete uns darüber
hinaus, in welchem Umfang derivative Finanzinstrumente
eingesetzt wurden.
Corporate Governance
Auch die Weiterentwicklung der Corporate Governance bei
E.ON haben wir regelmäßig behandelt. Wir haben überprüft,
dass die Corporate-Governance-Grundsätze gemäß der am
13. Dezember 2006 abgegebenen Entsprechenserklärung im
Geschäftsjahr 2007 von der E.ON AG eingehalten wurden. Die
Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex
gemäß § 161 Aktiengesetz ist im Internet unter www.eon.com
veröffentlicht.
Sitzungen der Ausschüsse
Das Präsidium des Aufsichtsrats hat sich in vier Sitzungen
intensiv mit Berichten des Vorstands befasst. Insbesondere
wurden in diesem Gremium die Sitzungen des Aufsichtsrats
der E.ON AG vorbereitet. Darüber hinaus hat das Präsidium
Vorstandsangelegenheiten wie zum Beispiel die Bestellung
von Herrn Dr. Teyssen zum stellvertretenden Vorsitzenden
der E.ON AG und die Regelungen über die Vorstandsbezüge
diskutiert und beschlossen. In zwei gemeinsamen Sitzungen
mit dem Finanz- und Investitionsausschuss wurde unter ande-
rem das endgültige Angebot für Endesa beraten.
Im Finanz- und Investitionsausschuss wurden in sieben Sitzun-
gen Berichte des Vorstands behandelt. Schwerpunkte der
ausführlichen Berichterstattung waren das Übernahmean-
gebot für den spanischen Versorger Endesa, das Aktienrück-
kaufprogramm, Gasspeicher- und Windkraftprojekte in Europa
und den USA, die Akquisition von Anteilen an norwegischen
Gasfeldern und ein Kraftwerksprojekt in Russland. Ferner
waren geplante Finanzierungsmaßnahmen, die Übernahme
der Anteile von Statkraft an E.ON Sverige und die Mittel-
fristplanung Gegenstand intensiver Beratungen. In diesem
Zusammenhang wurden in den Sitzungen außerdem die ent-
sprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats zu zustimmungs-
pflichtigen Geschäften vorbereitet bzw. im Rahmen der
Bestimmungen der Geschäftsordnung selbst gefasst. Zwischen
den Sitzungen wurden in drei schriftlichen Umlaufverfahren
Beschlüsse zu Kraftwerksprojekten in Deutschland und Russ-
land sowie zu Finanzierungsmaßnahmen herbeigeführt.
Der Prüfungsausschuss erörterte in fünf Sitzungen insbeson-
dere den Jahresabschluss der E.ON AG und den Konzernab-
schluss, die Quartalsabschlüsse, Fragen der Rechnungslegung,
des Risikomanagements und der Zusammenarbeit mit den
Abschlussprüfern. Ferner befasste sich der Ausschuss aus-
führlich mit den Regeln für die Genehmigung nicht prüfungs-
bezogener Dienstleistungen des Abschlussprüfers, der Ver-
sicherungspolitik, dem E.ON-Compliance-System und dem
System zur Sicherstellung der Richtigkeit der nach deutschem
Recht zu beeidenden Jahres- und Quartalsabschlüsse (soge-
nannter Bilanzeid).
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses,
Billigung des Konzernabschlusses, Gewinnverwen-
dungsvorschlag
Der Jahresabschluss der E.ON AG zum 31. Dezember 2007
sowie der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste
Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung
gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprü-
fer, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt
auch für den Konzernabschluss, der nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt ist. Der vor-
liegende IFRS-Konzernabschluss befreit von der Pflicht, einen
Konzernabschluss nach deutschem Recht aufzustellen. Ferner
prüfte der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem
der E.ON AG. Diese Prüfung ergab, dass das System seine
Aufgaben erfüllt. Die Abschlüsse, der zusammengefasste
Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers
wurden nach Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Sie wurden im
Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichts-
rats jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführ-
lich besprochen.
17An unsere Aktionäre
Aufsichtsrat
Das Jahr 2007 im Überblick
Zusammengefasster Lagebericht
Weitere Informationen
Market Units
Corporate Governance
Konzernabschluss
Tabellen und Erläuterungen