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Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Der Vorstand hat sich mit den Angaben gemäß § 289 Abs. 4,
§ 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht zum Stand 31. Dezember
2007 befasst und gibt hierzu folgende Erklärung:
Die im Lagebericht der Gesellschaft enthaltenen Angaben
gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sind zutreffend und
entsprechen den Kenntnissen des Vorstands. Daher beschränkt
der Vorstand sich auf die folgenden Ausführungen:
Über die im Lagebericht gemachten Angaben hinaus (und
gesetzliche Beschränkungen wie etwa das Stimmverbot
nach § 136 des Aktiengesetzes) sind dem Vorstand keine
Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertra-
gung von Aktien betreffen. Beteiligungen am Kapital der
Gesellschaft, die zehn vom Hundert der Stimmrechte über-
schreiten, sind der Gesellschaft nicht gemacht worden und
entfallen daher. Eine Beschreibung von Aktien mit Sonder-
rechten, die Kontrollbefugnis verleihen, entfällt, da solche
Aktien nicht ausgegeben worden sind; ebenfalls entfallen
kann die Erläuterung besonderer Stimmrechtskontrolle bei
Beteiligungen von Arbeitnehmern, da die am Kapital der
Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte
wie andere Aktionäre auch unmittelbar ausüben.
Im Hinblick auf die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe
und zum Rückkauf von Aktien beabsichtigt der Vorstand, die
ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2008 zu bitten,
eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu
erteilen.
Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines
Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient
die Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder
des Vorstands zu erhalten.
Düsseldorf, im Februar 2008
E.ON AG
Der Vorstand
85An unsere Aktionäre
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