Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB Der Vorstand hat sich mit den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht zum Stand 31. Dezember 2007 befasst und gibt hierzu folgende Erklärung: Die im Lagebericht der Gesellschaft enthaltenen Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sind zutreffend und entsprechen den Kenntnissen des Vorstands. Daher beschränkt der Vorstand sich auf die folgenden Ausführungen: Über die im Lagebericht gemachten Angaben hinaus (und gesetzliche Beschränkungen wie etwa das Stimmverbot nach § 136 des Aktiengesetzes) sind dem Vorstand keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertra- gung von Aktien betreffen. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die zehn vom Hundert der Stimmrechte über- schreiten, sind der Gesellschaft nicht gemacht worden und entfallen daher. Eine Beschreibung von Aktien mit Sonder- rechten, die Kontrollbefugnis verleihen, entfällt, da solche Aktien nicht ausgegeben worden sind; ebenfalls entfallen kann die Erläuterung besonderer Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern, da die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte ­ wie andere Aktionäre auch ­ unmittelbar ausüben. Im Hinblick auf die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien beabsichtigt der Vorstand, die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2008 zu bitten, eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen. Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient die Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Vorstands zu erhalten. Düsseldorf, im Februar 2008 E.ON AG Der Vorstand 85An unsere Aktionäre Aufsichtsrat Das Jahr 2007 im Überblick Zusammengefasster Lagebericht Weitere Informationen Market Units Corporate Governance Konzernabschluss Tabellen und Erläuterungen

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