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115An unsere Aktionäre
Aufsichtsrat
Das Jahr 2007 im Überblick
Zusammengefasster Lagebericht
Weitere Informationen
Market Units
Corporate Governance
Konzernabschluss
Tabellen und Erläuterungen
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung
des Konzernabschlusses vor. Er prüft darüber hinaus die Quar-
talsabschlüsse und erörtert den Bericht über die prüferische
Durchsicht der Quartalsabschlüsse mit dem Abschlussprüfer.
Der Finanz- und Investitionsausschuss setzt sich aus vier
Mitgliedern zusammen. Er berät den Vorstand in allen Fragen
der Konzernfinanzierung und der Investitionsplanung. Er
entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung
zum Erwerb und zur Veräußerung von Unternehmen, Unter-
nehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen sowie zu
Finanzmaßnahmen, deren Wert 1 Prozent des Eigenkapitals
der letzten Konzernbilanz übersteigt. Überschreitet der Wert
der genannten Geschäfte und Maßnahmen 2,5 Prozent des
Eigenkapitals der letzten Konzernbilanz, bereitet er die Ent-
scheidung des Aufsichtsrats vor.
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Aufsichtsrats-
mitgliedern der Anteilseigner. Vorsitzender des Nominierungs-
ausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Aufgabe
des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat Wahl-
vorschläge an die Hauptversammlung für geeignete Kandi-
daten zum Aufsichtsrat zu unterbreiten.
Der Vorstand
Der Vorstand der E.ON AG besteht aus fünf (bis Ende Februar
2008 sechs) Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Mitglie-
der des Vorstands dürfen nicht älter als 65 Jahre sein.
Der E.ON-Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher
Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unter-
nehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrich-
tung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten
Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage
und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat außer-
dem jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die
Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplanung für das
kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor.
Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage
und der Entwicklung oder für die Leitung des Unternehmens
von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über etwaige auf-
tretende Mängel in unseren Überwachungssystemen unter-
richtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvor-
sitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Auf-
sichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte
dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats gegenüber unver-
züglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder
hierüber zu informieren. Vorstandsmitglieder dürfen Neben-
tätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzern-
fremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Präsidial-
ausschusses des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei Vor-
standsmitgliedern der E.ON AG gekommen. Wesentliche
Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den
Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen
oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen
andererseits bedürfen der Zustimmung des Präsidialaus-
schusses des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden
im Berichtszeitraum nicht.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der E.ON AG nehmen ihre Rechte in der Haupt-
versammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Sie wer-
den regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäfts-
bericht, in den Quartalsberichten sowie im Internet unter
www.eon.com veröffentlicht wird, über wesentliche Termine
informiert.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen
Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der E.ON-Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2007
nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestellt. Der Abschluss der E.ON AG wird nach dem deut-
schen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetz-
lichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.
Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichts-
rats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers
vor. Um dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten, holt der
Prüfungsausschuss von dem vorgesehenen Abschlussprüfer
eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und
Befangenheitsgründe ein. Im Rahmen der Erteilung des Prü-
fungsauftrags an den Abschlussprüfer wird vereinbart,
· dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mög-
liche Ausschluss- und Befangenheitsgründe, die während
der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird,
· dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des
Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkomm-
nisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung
der Abschlussprüfung ergeben, und
· dass der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Prüfungs-
ausschusses informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt,
wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tat-
sachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand
und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen
Corporate Governance Kodex ergeben.