115An unsere Aktionäre Aufsichtsrat Das Jahr 2007 im Überblick Zusammengefasster Lagebericht Weitere Informationen Market Units Corporate Governance Konzernabschluss Tabellen und Erläuterungen über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Er prüft darüber hinaus die Quar- talsabschlüsse und erörtert den Bericht über die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse mit dem Abschlussprüfer. Der Finanz- und Investitionsausschuss setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen. Er berät den Vorstand in allen Fragen der Konzernfinanzierung und der Investitionsplanung. Er entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von Unternehmen, Unter- nehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen sowie zu Finanzmaßnahmen, deren Wert 1 Prozent des Eigenkapitals der letzten Konzernbilanz übersteigt. Überschreitet der Wert der genannten Geschäfte und Maßnahmen 2,5 Prozent des Eigenkapitals der letzten Konzernbilanz, bereitet er die Ent- scheidung des Aufsichtsrats vor. Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Aufsichtsrats- mitgliedern der Anteilseigner. Vorsitzender des Nominierungs- ausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat Wahl- vorschläge an die Hauptversammlung für geeignete Kandi- daten zum Aufsichtsrat zu unterbreiten. Der Vorstand Der Vorstand der E.ON AG besteht aus fünf (bis Ende Februar 2008 sechs) Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Mitglie- der des Vorstands dürfen nicht älter als 65 Jahre sein. Der E.ON-Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unter- nehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrich- tung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat außer- dem jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplanung für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung oder für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über etwaige auf- tretende Mängel in unseren Überwachungssystemen unter- richtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvor- sitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Auf- sichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats gegenüber unver- züglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Vorstandsmitglieder dürfen Neben- tätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzern- fremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Präsidial- ausschusses des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei Vor- standsmitgliedern der E.ON AG gekommen. Wesentliche Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Präsidialaus- schusses des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der E.ON AG nehmen ihre Rechte in der Haupt- versammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Sie wer- den regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäfts- bericht, in den Quartalsberichten sowie im Internet unter www.eon.com veröffentlicht wird, über wesentliche Termine informiert. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der E.ON-Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2007 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Abschluss der E.ON AG wird nach dem deut- schen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetz- lichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichts- rats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Um dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten, holt der Prüfungsausschuss von dem vorgesehenen Abschlussprüfer eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und Befangenheitsgründe ein. Im Rahmen der Erteilung des Prü- fungsauftrags an den Abschlussprüfer wird vereinbart, · dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mög- liche Ausschluss- und Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, · dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkomm- nisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, und · dass der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Prüfungs- ausschusses informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tat- sachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

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