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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der E.ON AG, Düsseldorf, aufgestellten
Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Aufstellung der im Konzerneigenkapital
erfassten Erträge und Aufwendungen, Kapitalflussrechnung
und Anhang sowie den Konzernlagebericht, der mit dem
Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die
Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem
Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwenden-
den handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwor-
tung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammen-
gefassten Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter ergänzender Beachtung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-
tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammen-
gefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichen-
der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-
fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-
tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam-
keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und
zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezo-
genen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungs-
kreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidie-
rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lagebe-
richts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der
zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 20. Februar 2008
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Norbert Vogelpoth Dr. Norbert Schwieters
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer